
Unfall, Bußgeld, Führerschein.
Wir unterstützen Sie nach Verkehrsunfällen, bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Ihre Ansprüche nach Unfall oder Bescheid.
Wir behalten Fristen, Versicherer und Beweise im Blick und setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch — vom ersten Schreiben bis zur Regulierung.
Unfallregulierung
Durchsetzung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Gutachterkosten und weiteren Unfallfolgen.
Mehr erfahrenBußgeld & Fahrverbot
Prüfung von Messungen, Bescheiden, Punkten und Verteidigung gegen drohende Fahrverbote.
Mehr erfahrenFührerschein & Fahrerlaubnis
Beratung bei Fahrerlaubnisfragen, Entziehung, Wiedererteilung und behördlichen Verfahren.
Mehr erfahrenSchadenersatz & Schmerzensgeld
Wir beziffern Ansprüche nachvollziehbar und setzen berechtigte Forderungen gegenüber Versicherern durch.
Mehr erfahrenVersicherung & Regress
Unterstützung bei Streit mit Haftpflicht- oder Kaskoversicherern sowie bei Regressforderungen.
Mehr erfahrenSchnelle Ersteinschätzung
Wir prüfen Fristen, Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte — strukturiert und verständlich.
Mehr erfahrenWichtige Themen im Verkehrsrecht.
Nach einem Unfall oder Bescheid zählt eine schnelle und saubere Einordnung. Hier finden Sie zentrale Fragen, die wir für Mandanten im Verkehrsrecht klären.
Verhalten nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern und Beweise dokumentieren. Fotos, Zeugen und ein vollständiger Unfallbericht helfen später bei der Regulierung.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und achten darauf, dass Ansprüche vollständig und fristgerecht geltend gemacht werden.
Unfallregulierung
Zur Unfallregulierung gehören Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Schadensermittlung.
Wir prüfen die Abrechnung der Versicherung und setzen berechtigte Positionen konsequent durch.
Schadenersatz
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Dazu zählen Sachschäden, Folgekosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen.
Wir beziffern Ihre Ansprüche und wehren unberechtigte Kürzungen ab.
Schmerzensgeld
Bei Verletzungen kommt zusätzlich Schmerzensgeld in Betracht. Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Folgen der Verletzung sowie nach vergleichbaren Entscheidungen.
Eine sorgfältige ärztliche Dokumentation ist wichtig. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung gegenüber Versicherern.
Mietwagen & Nutzungsausfall
Kann Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden, kommen Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Versicherer kürzen diese Positionen häufig.
Wir prüfen, welche Kosten ersatzfähig sind und welche Nachweise erforderlich sind.
Gutachterkosten
Bei größeren Schäden darf regelmäßig ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Die Gutachterkosten gehören bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden.
Wir achten darauf, dass die Schadenhöhe belastbar festgestellt und gegenüber der Versicherung berücksichtigt wird.
Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten kurze Fristen. Ein Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Messfehler, formale Fehler oder unklare Fahrereigenschaft können relevant sein.
Wir prüfen Akte, Messung und Folgen wie Punkte oder Fahrverbot und beraten zum sinnvollen Vorgehen.
Fahrverbot & Punkte
Ein Fahrverbot oder neue Punkte in Flensburg können beruflich und privat erhebliche Folgen haben. Ob sich eine Verteidigung lohnt, hängt von Messung, Vorbelastungen und Einzelfall ab.
Wir bewerten die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Bußgeldverfahren.
Führerschein & Fahrerlaubnis
Bei Entziehung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung oder behördlichen Auflagen ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Oft müssen Fristen, Nachweise und medizinisch-psychologische Fragen geklärt werden.
Wir begleiten Sie gegenüber Behörden und Gerichten und behalten die nächsten Schritte im Blick.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Digitale Erstberatung
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls, ohne Anfahrt.
- Termin oft innerhalb von 48 h
- Dokumente vorab hochladen
- Keine Anfahrt nötig
- Bundesweit verfügbar
Beratung vor Ort
Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in der Ziegelstraße 43 — für ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrer Fachanwältin.
- Persönliches Gespräch
- Alle Unterlagen direkt dabei
- Zentral in Göppingen
Schriftliche Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
- Formular oder E-Mail
- Dokumente hochladen
- Antwort in 24h
Ihre Ansprechpartnerin im Verkehrsrecht.
Regine Repky wird dynamisch aus dem Anwalt-Profil ausgespielt — inklusive Portrait, Rolle, Kurzprofil und Kontaktdaten.

Regine Repky
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Steuerrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin seit 2005, Fachanwältin für Steuerrecht seit 2011 und Fachanwältin für Familienrecht seit 2014. Seit 2013 in der Rechtsanwaltskanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen tätig.
Fragen zum Verkehrsrecht.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Muss ich mit der Versicherung direkt sprechen?
Nein. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation und achten darauf, dass Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.
Lohnt sich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Das hängt von Messung, Fristen und drohenden Folgen ab. Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder berufliche Nachteile drohen.
Wer zahlt den Anwalt nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Welche Fristen gelten beim Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Deshalb sollte der Bescheid zeitnah geprüft werden.
Kann die Versicherung Reparaturkosten kürzen?
Versicherer kürzen einzelne Schadenpositionen häufig. Wir prüfen die Abrechnung und setzen berechtigte Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Gutachterkosten durch.

