Kanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen — Fachanwälte für Arbeitsrecht in Göppingen

Kündigung erhalten? Jetzt handeln.

Nach Zugang einer Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist. Wir prüfen Ihre Kündigung, erheben fristgerecht Kündigungsschutzklage und verhandeln konsequent über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Ihre Rechte bei einer Kündigung.

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung — unsere Kanzlei in Göppingen prüft Ihre Chancen, wahrt die 3-Wochen-Frist und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht.

Kündigungsschutzklage

Wir erheben fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht und prüfen Ihre Kündigung auf formelle und materielle Fehler.

Details zur Klage

Abfindungsverhandlung

In vielen Fällen endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich und einer Abfindung — wir verhandeln konsequent für Sie.

Mehr zur Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung

Sozialauswahl, Interessenausgleich, Namensliste — wir prüfen, ob die betriebsbedingte Kündigung rechtlich angreifbar ist.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Abmahnung erforderlich? Kündigungsgrund berechtigt? Wir prüfen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung.

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Personenbedingte Kündigung

Krankheit, Leistungsmängel, fehlende Eignung — nicht jede personenbedingte Kündigung hält einer Prüfung stand.

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Änderungskündigung

Neue Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt annehmen oder klagen? Wir beraten Sie zur optimalen Strategie.

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Wichtiges zur Kündigungsschutzklage.

Nach Zugang einer Kündigung zählt jeder Tag. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Fristen, Schutzrechten, Abfindung und Ablauf des Verfahrens.

Die 3-Wochen-Frist

Die wichtigste Frist im Kündigungsschutzrecht: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen.

Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war. Wir prüfen Zugang, Form und Klagefrist kurzfristig und leiten die notwendigen Schritte ein.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmern, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.

Dann braucht der Arbeitgeber einen wirksamen Kündigungsgrund — betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und ob Formfehler vorliegen.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen erweiterten Schutz: etwa Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte in Elternzeit.

Hier gelten zusätzliche Hürden und oft behördliche Zustimmungserfordernisse. Wir klären, ob besonderer Kündigungsschutz besteht und wie er im Verfahren wirksam geltend gemacht wird.

Abfindung — Anspruch & Höhe

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen, etwa unter den Voraussetzungen des § 1a KSchG. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Vergleich vereinbart.

Die Höhe hängt von Dauer der Beschäftigung, Prozessrisiko, Einkommen und Verhandlungssituation ab. Wir bewerten Ihre Position realistisch und verhandeln eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Ablauf des Verfahrens

Nach Klageerhebung findet meist innerhalb weniger Wochen eine Güteverhandlung statt. Dort wird häufig bereits über Weiterbeschäftigung, Beendigung und Abfindung gesprochen.

Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin. Wir bereiten Ihre Argumente, Unterlagen und Vergleichsstrategie sorgfältig vor.

Weiterbeschäftigungsanspruch

Während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestehen.

Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten möchten oder taktisch eine bessere Verhandlungsposition benötigen. Wir prüfen, ob und wie sich der Anspruch durchsetzen lässt.

Freistellung & Lohn

Werden Sie nach der Kündigung freigestellt, bestehen regelmäßig weiterhin Ansprüche auf Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Wir prüfen außerdem offene Ansprüche auf Restlohn, Überstunden, Urlaub und Urlaubsabgeltung und beziehen diese in Verhandlungen oder das gerichtliche Verfahren ein.

Zeugnis & Referenz

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandeln wir häufig auch über das Arbeitszeugnis. Eine wohlwollende, rechtssichere Formulierung kann für die weitere berufliche Zukunft entscheidend sein.

Wir achten auf vollständige Regelungen zu Zeugnis, Freistellung, Arbeitspapieren und Referenzen, damit der Abschluss wirklich tragfähig ist.

Kosten & Rechtsschutz

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert — in der Regel drei Bruttomonatsgehälter für den Kündigungsantrag.

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Wir klären frühzeitig Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe und Kostenrisiken, damit Sie sicher entscheiden können.

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RA Klaus Uhl — Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kanzlei Hauptmann-Uhl in Göppingen
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Klaus Uhl

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt seit 1988 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001. Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen für kollektives Arbeitsrecht.

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