Kanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen — Fachanwälte für Arbeitsrecht in Göppingen

Kündigung erhalten? Wir klagen für Sie.

Die Frist läuft: Nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage erheben. Wir prüfen Ihre Chancen und handeln sofort.

3 Wo.Klagefrist nach Zugang
30+Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
100%Persönliche Betreuung
24hSchnelle Reaktionszeit

Ihre Rechte bei einer Kündigung.

Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder Arbeitnehmerschutz — unsere Kanzlei in Göppingen vertritt Ihre Interessen kompetent und engagiert.

Kündigungsschutzklage

Wir erheben fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht und prüfen Ihre Kündigung auf formelle und materielle Fehler.

Details zur Klage

Abfindungsverhandlung

In vielen Fällen endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich und einer Abfindung — wir verhandeln das Optimum für Sie.

Mehr zur Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung

Sozialauswahl, Interessenausgleich, Namensliste — wir prüfen, ob die betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig ist.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Abmahnung erforderlich? Kündigungsgrund berechtigt? Wir prüfen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung.

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Personenbedingte Kündigung

Krankheit, Leistungsmängel, fehlende Eignung — nicht jede personenbedingte Kündigung hält einer Prüfung stand.

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Änderungskündigung

Neue Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt annehmen oder klagen? Wir beraten Sie zur optimalen Strategie.

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Wichtiges zur Kündigungsschutzklage.

Das Arbeitsrecht ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.

01

Die 3-Wochen-Frist

Die wichtigste Frist im Kündigungsschutzrecht: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingehen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.

In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz aller Sorgfalt an der fristgerechten Klageerhebung gehindert war.

Mehr zur Kündigungsschutzklage →
02

Allgemeiner Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Der Arbeitgeber muss dann einen der drei gesetzlichen Kündigungsgründe nachweisen: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.

03

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen erweiterten Schutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Elternzeitler und Auszubildende. Eine Kündigung dieser Personen bedarf oft der Zustimmung einer Behörde (z.B. Integrationsamt) und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

04

Abfindung — Anspruch & Höhe

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen (§ 1a KSchG). In der Praxis werden Abfindungen überwiegend im Vergleich ausgehandelt. Als Faustregel gilt: ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten der Klage, der Betriebszugehörigkeit und dem Verhandlungsgeschick ab.

05

Ablauf des Verfahrens

Nach Klageerhebung findet innerhalb von 2–3 Wochen eine Güteverhandlung statt. Hier wird oft ein Vergleich geschlossen. Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin (2–6 Monate später). Im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — auch wenn sie gewinnt.

06

Weiterbeschäftigungsanspruch

Während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Insbesondere wenn das Arbeitsgericht in erster Instanz die Kündigung für unwirksam erklärt hat, kann der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet sein.

07

Freistellung & Lohn

Werden Sie nach der Kündigung freigestellt, haben Sie grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Ihr volles Gehalt — einschließlich variabler Vergütungsbestandteile. Eine einseitige Freistellung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Achten Sie auf eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes.

08

Zeugnis & Referenz

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandeln wir auch über Ihr Arbeitszeugnis. Eine wohlwollende Beurteilung und die richtige Zeugnissprache können für Ihre berufliche Zukunft entscheidend sein. Wir stellen sicher, dass Ihr Zeugnis keine versteckten negativen Formulierungen enthält.

09

Kosten & Rechtsschutz

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert — in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in den meisten Fällen die Kosten. Ohne Versicherung beraten wir Sie transparent zu den anfallenden Gebühren und prüfen, ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt.

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RA Klaus Uhl — Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kanzlei Hauptmann-Uhl in Göppingen

Klaus Uhl

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Klaus Uhl sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Kündigungsschutz und der Verhandlung von Abfindungen.

Ziegelstraße 43, 73033 Göppingen

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