
Arbeitsrecht mit Erfahrung & Kompetenz.
Fachanwalt Klaus Uhl berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gemeinden in allen arbeitsrechtlichen Fragen — schnell, kompetent und persönlich.
Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigungsschutzklage
Prüfung und Abwehr von Kündigungen — ob ordentlich, außerordentlich oder betriebsbedingt.
Mehr erfahren →Verhandlung fairer Abfindungen und Gestaltung von Aufhebungsverträgen.
Mehr erfahren →Prüfung, Gestaltung und Verhandlung — Klauseln, Befristung, Vergütung.
Mehr erfahren →Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Beratung bei arbeitsrechtlichen Sanktionen.
Mehr erfahren →Beratung zu Betriebsratsrechten, Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen.
Mehr erfahren →Besonderer Kündigungsschutz und Rechte während Schwangerschaft und Elternzeit.
Mehr erfahren →Wichtige Themen im Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Themen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen relevant sind. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Wir prüfen Ihre Kündigung auf Wirksamkeit, vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und verhandeln bei Bedarf eine angemessene Abfindung.
Arbeitnehmerschutz
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfassenden Schutz — von Arbeitszeitregelungen über Urlaubsansprüche bis hin zum Diskriminierungsschutz. Viele Rechte gelten unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz schützt werdende und stillende Mütter vor Gefahren am Arbeitsplatz, vor Kündigung und vor finanziellen Einbußen. Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Mutterschutz, Elternzeit und den Wiedereinstieg in den Beruf.
Anfechtung von Arbeitsverträgen
Eine Schwangerschaft führt niemals zur Anfechtung eines Arbeitsvertrags. Wahrheitswidrige Antworten im Bewerbungsgespräch sind nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Frage hatte — diskriminierende Fragen ohne Sachbezug sind nicht zulässig.
Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen von Tatsachen setzt die Verletzung einer Aufklärungspflicht voraus. Wir prüfen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Ein befristeter Arbeitsvertrag benötigt grundsätzlich einen sachlichen Grund. Ohne Sachgrund ist eine Befristung nur bei einer Erstbeschäftigung und für maximal 2 Jahre zulässig — innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängerbar.
Wir prüfen, ob Ihre Befristung rechtmäßig ist und beraten zu Ihren Möglichkeiten — inklusive der Option einer Entfristungsklage.
Urlaubsanspruch & Abgeltung
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche). Der volle Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten.
Eine finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich — nicht während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.
Lohnanspruch & Vergütung
Ihr Lohn ist grundsätzlich frei verhandelbar, muss jedoch den gesetzlichen Mindestlohn erreichen. Tarifvertragliche Regelungen dürfen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Bei Betriebsstörungen bleibt der Lohnanspruch bestehen — Ausnahme: Arbeitskampfmaßnahmen (Streik). Wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Arbeitnehmer haften für Schäden bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten nur eingeschränkt. Der Verschuldensgrad ist maßgeblich — bei leichter Fahrlässigkeit tragen Sie in der Regel keine Haftung.
Wir prüfen Schadensersatzforderungen Ihres Arbeitgebers und verteidigen Ihre Rechte.
Weiterbeschäftigungsanspruch
Hat der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß widersprochen, besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.
Dies gilt nur bei ordentlichen Kündigungen und setzt eine korrekte Betriebsratsanhörung voraus. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten eine fundierte Ersteinschätzung bequem von zuhause.
- Termin oft innerhalb von 48 h
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Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in Göppingen — für ein persönliches Gespräch mit Ihrem Anwalt vor Ort.
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Klaus Uhl
Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht vertritt RA Klaus Uhl in Göppingen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber — und berät Gemeinden in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwalt kennt er die Feinheiten des Arbeitsrechts und findet für jede Situation die passende Lösung.
Fragen zum Arbeitsrecht.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?
Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Handeln Sie daher schnell und vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Regel nicht. Dennoch wird in der Praxis häufig eine Abfindung gezahlt — entweder im Rahmen eines Vergleichs oder durch gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Faustregel lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Kann mir während der Schwangerschaft gekündigt werden?
Nein — die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist grundsätzlich unzulässig. Dieser Schutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung. Allerdings muss der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis haben oder innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung informiert werden.
Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig vom Ausgang. Gerne besprechen wir die voraussichtlichen Kosten in einem Erstgespräch und prüfen, ob Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung in Frage kommt.
Bieten Sie auch Online-Beratung an?
Ja — über unsere Digitalberatung können Sie bequem per Videokonferenz mit uns sprechen. Buchen Sie einfach einen Online-Termin, laden Sie relevante Dokumente hoch und erhalten Sie eine professionelle Beratung — ohne Anfahrt.

