Kanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen — Fachanwälte für Arbeitsrecht in Göppingen

Arbeitsrecht mit Erfahrung & Kompetenz.

Fachanwalt Klaus Uhl berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gemeinden in allen arbeitsrechtlichen Fragen — schnell, kompetent und persönlich.

30+Jahre Arbeitsrecht
2.500+Bearbeitete Mandate
98%Mandanten- zufriedenheit
48hErstberatung innerhalb

Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigungsschutzklage

01
Kündigungsschutz

Prüfung und Abwehr von Kündigungen — ob ordentlich, außerordentlich oder betriebsbedingt.

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02
Abfindung & Aufhebungsvertrag

Verhandlung fairer Abfindungen und Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

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03
Arbeitsvertrag & Vergütung

Prüfung, Gestaltung und Verhandlung — Klauseln, Befristung, Vergütung.

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04
Abmahnung & Disziplinarrecht

Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Beratung bei arbeitsrechtlichen Sanktionen.

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05
Betriebsrat & Mitbestimmung

Beratung zu Betriebsratsrechten, Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen.

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06
Mutterschutz & Elternzeit

Besonderer Kündigungsschutz und Rechte während Schwangerschaft und Elternzeit.

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Wichtige Themen im Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Themen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen relevant sind. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche.

01

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.

Wir prüfen Ihre Kündigung auf Wirksamkeit, vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und verhandeln bei Bedarf eine angemessene Abfindung.

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02

Arbeitnehmerschutz

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfassenden Schutz — von Arbeitszeitregelungen über Urlaubsansprüche bis hin zum Diskriminierungsschutz. Viele Rechte gelten unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Wir beraten Sie zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Mehr zum Arbeitnehmerschutz
03

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz schützt werdende und stillende Mütter vor Gefahren am Arbeitsplatz, vor Kündigung und vor finanziellen Einbußen. Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Mutterschutz, Elternzeit und den Wiedereinstieg in den Beruf.

04

Anfechtung von Arbeitsverträgen

Eine Schwangerschaft führt niemals zur Anfechtung eines Arbeitsvertrags. Wahrheitswidrige Antworten im Bewerbungsgespräch sind nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Frage hatte — diskriminierende Fragen ohne Sachbezug sind nicht zulässig.

Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen von Tatsachen setzt die Verletzung einer Aufklärungspflicht voraus. Wir prüfen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

05

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Ein befristeter Arbeitsvertrag benötigt grundsätzlich einen sachlichen Grund. Ohne Sachgrund ist eine Befristung nur bei einer Erstbeschäftigung und für maximal 2 Jahre zulässig — innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängerbar.

Wir prüfen, ob Ihre Befristung rechtmäßig ist und beraten zu Ihren Möglichkeiten — inklusive der Option einer Entfristungsklage.

06

Urlaubsanspruch & Abgeltung

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche). Der volle Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten.

Eine finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich — nicht während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.

07

Lohnanspruch & Vergütung

Ihr Lohn ist grundsätzlich frei verhandelbar, muss jedoch den gesetzlichen Mindestlohn erreichen. Tarifvertragliche Regelungen dürfen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Bei Betriebsstörungen bleibt der Lohnanspruch bestehen — Ausnahme: Arbeitskampfmaßnahmen (Streik). Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

08

Innerbetrieblicher Schadensausgleich

Arbeitnehmer haften für Schäden bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten nur eingeschränkt. Der Verschuldensgrad ist maßgeblich — bei leichter Fahrlässigkeit tragen Sie in der Regel keine Haftung.

Wir prüfen Schadensersatzforderungen Ihres Arbeitgebers und verteidigen Ihre Rechte.

09

Weiterbeschäftigungsanspruch

Hat der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß widersprochen, besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.

Dies gilt nur bei ordentlichen Kündigungen und setzt eine korrekte Betriebsratsanhörung voraus. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen.

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RA Klaus Uhl — Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kanzlei Hauptmann-Uhl in Göppingen

Klaus Uhl

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht vertritt RA Klaus Uhl in Göppingen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber — und berät Gemeinden in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwalt kennt er die Feinheiten des Arbeitsrechts und findet für jede Situation die passende Lösung.

Ziegelstraße 43, 73033 Göppingen

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