
Erbrecht. Vorsorge & Durchsetzung.
Kompetente Beratung zu Testament, Nachlass, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung — von der Vorsorge bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Leistungen im Erbrecht.
Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder Arbeitnehmerschutz — unsere Kanzlei in Göppingen vertritt Ihre Interessen kompetent und engagiert.
Testament & Erbvertrag
Wir erstellen und prüfen Testamente und Erbverträge — rechtssicher und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.
Mehr erfahrenPflichtteil & Pflichtteilsergänzung
Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen — auch bei vorweggenommener Erbfolge.
Mehr erfahrenErbauseinandersetzung
Teilung des Nachlasses unter Miterben — von der einvernehmlichen Lösung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Mehr erfahrenVorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Rechtzeitig vorsorgen: Wir erstellen Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Mehr erfahrenErbschaftsteuer
Steuerliche Optimierung bei Erbschaft und Schenkung — in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung.
Mehr erfahrenNachlassverwaltung
Testamentsvollstreckung, Nachlassinsolvenz und Erbscheinverfahren — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Mehr erfahrenWichtige Themen im Erbrecht.
Das Arbeitsrecht ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.
Gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben zuerst, dann Eltern und Geschwister. Häufig entstehen Erbengemeinschaften — oft mit erheblichem Konfliktpotential. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle.
Testamentsgestaltung
Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Für komplexere Regelungen empfehlen wir ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag. Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung — auch zu Berliner Testament und Vor-/Nacherbschaft.
Pflichtteilsrecht
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht enterbten Kindern, Ehegatten und Eltern zu. Der Anspruch ist ein reiner Geldanspruch und wird sofort mit dem Erbfall fällig. Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod.
Erbausschlagung
Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Sie kann sinnvoll sein bei überschuldetem Nachlass oder unerwünschten Erbengemeinschaften. Die Frist ist kurz — handeln Sie schnell.
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch bei mehreren Erben. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Wir beraten zur Teilungsvereinbarung, Erbauseinandersetzungsklage und der Verwaltung des Nachlasses.
Vorsorge
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest. Beide Dokumente sollten regelmäßig aktualisiert werden.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €. Durch geschickte Gestaltung (Schenkungen zu Lebzeiten, Berliner Testament) lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren.
Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass. Dies ist besonders sinnvoll bei komplexen Vermögensverhältnissen, minderjährigen Erben oder zu erwartendem Streit unter den Erben.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Digitale Erstberatung
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls, ohne Anfahrt.
- Termin oft innerhalb von 48 h
- Dokumente vorab hochladen
- Keine Anfahrt nötig
- Bundesweit verfügbar
Beratung vor Ort
Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in der Ziegelstraße 43 — für ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrem Fachanwalt.
- Persönliches Gespräch
- Alle Unterlagen direkt dabei
- Zentral in Göppingen
Schriftliche Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
- Formular oder E-Mail
- Dokumente hochladen
- Antwort in 24h

Martina Hauptmann-Uhl
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht und ErbrechtRechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl berät Sie umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwältin für Erbrecht verbindet sie juristische Expertise mit Einfühlungsvermögen — von der Testamentsgestaltung bis zur Durchsetzung Ihrer Erbansprüche.
Fragen zum Erbrecht.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Brauche ich ein Testament?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – oft mit ungewollten Ergebnissen, z.B. Erbengemeinschaften. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle über die Verteilung Ihres Vermögens und kann Erbstreit verhindern.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Kindern, Ehegatten und Eltern des Erblassers zu, die durch Testament enterbt wurden. Der Anspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Was tun bei Erbstreit?
Handeln Sie schnell – viele erbrechtliche Fristen sind kurz (z.B. 6 Wochen für die Erbausschlagung). Wir prüfen Ihre Ansprüche, verhandeln mit Miterben und vertreten Sie vor Gericht, wenn eine Einigung nicht möglich ist.

