Erbrecht in Göppingen.

Fachanwältliche Beratung zu Testament, Pflichtteil, Nachlassplanung und Erbstreitigkeiten — wir begleiten Sie vorausschauend, klar und mit Blick auf familiäre wie steuerliche Folgen.

Unsere Leistungen im Erbrecht.

Ob Testament, Pflichtteil oder Nachlassverwaltung — unsere Kanzlei in Göppingen berät Sie kompetent und engagiert in allen erbrechtlichen Fragen.

Testament & Erbvertrag

Wir erstellen und prüfen Testamente und Erbverträge — rechtssicher und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

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Pflichtteil & Pflichtteilsergänzung

Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen — auch bei vorweggenommener Erbfolge.

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Erbauseinandersetzung

Teilung des Nachlasses unter Miterben — von der einvernehmlichen Lösung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Rechtzeitig vorsorgen: Wir erstellen Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

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Erbschaftsteuer

Steuerliche Optimierung bei Erbschaft und Schenkung — in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung.

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Nachlassverwaltung

Testamentsvollstreckung, Nachlassinsolvenz und Erbscheinverfahren — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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Wichtige Themen im Erbrecht.

Das Erbrecht ist vielschichtig und erfordert eine sorgfältige Gestaltung. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.

Gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben zuerst, dann Eltern und Geschwister.

Häufig entstehen Erbengemeinschaften — oft mit erheblichem Konfliktpotential. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle.

Testamentsgestaltung

Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Für komplexere Regelungen empfehlen wir ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag.

Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung — auch zu Berliner Testament und Vor-/Nacherbschaft.

Pflichtteilsrecht

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht enterbten Kindern, Ehegatten und Eltern zu.

Der Anspruch ist ein reiner Geldanspruch und wird sofort mit dem Erbfall fällig. Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod.

Erbausschlagung

Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

Sie kann sinnvoll sein bei überschuldetem Nachlass oder unerwünschten Erbengemeinschaften. Die Frist ist kurz — handeln Sie schnell.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch bei mehreren Erben. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.

Wir beraten zur Teilungsvereinbarung, Erbauseinandersetzungsklage und der Verwaltung des Nachlasses.

Vorsorge

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest. Beide Dokumente sollten regelmäßig aktualisiert werden.

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €.

Durch geschickte Gestaltung, etwa Schenkungen zu Lebzeiten oder ein passend gestaltetes Berliner Testament, lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren.

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass.

Dies ist besonders sinnvoll bei komplexen Vermögensverhältnissen, minderjährigen Erben oder zu erwartendem Streit unter den Erben.

Nachlassverwaltung

Testamentsvollstreckung, Nachlassinsolvenz und Erbscheinverfahren erfordern einen klaren Überblick über Rechte, Fristen und Pflichten.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der ersten Prüfung bis zur geordneten Abwicklung des Nachlasses.

Wie möchten Sie beraten werden?

Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.

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IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Martina Hauptmann-Uhl

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin seit 1987, Fachanwältin für Familienrecht seit 1997 und Fachanwältin für Erbrecht seit 2015. Seit 2017 in der DVEV-Testamentsvollstreckerliste geführt.

Profil ansehenBeratung buchen+49 (0) 7161 97814-54

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