
Familienrecht in Göppingen.
Einfühlsame und kompetente Beratung bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung — Ihre Fachanwältinnen in Göppingen begleiten Sie durch schwierige Zeiten.
Beratung in allen familienrechtlichen Fragen.
Ob Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht — unsere Kanzlei in Göppingen begleitet Sie einfühlsam und kompetent durch jede familienrechtliche Situation.
Ehevertrag
Güterstand, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt und erbrechtliche Bestimmungen — individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.
Mehr erfahrenScheidung
Begleitung durch das Trennungsverfahren — von der Antragstellung über das Trennungsjahr bis zum Scheidungstermin.
Mehr erfahrenUnterhalt
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt — wir sichern Ihre berechtigten Ansprüche.
Mehr erfahrenVermögensauseinandersetzung
Zugewinnausgleich und Scheidungsfolgenvereinbarungen — für eine faire Aufteilung Ihres gemeinsamen Vermögens.
Mehr erfahrenKindschaftsrecht
Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgangsrecht — immer mit dem Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Mehr erfahrenEinvernehmliche Lösungen
Außergerichtliche Einigung und Mediation — kostengünstiger, schneller und oft besser für alle Beteiligten.
Mehr erfahrenWichtige Themen im Familienrecht.
Das Familienrecht berührt die persönlichsten Lebensbereiche. Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen, die uns Mandanten in Göppingen stellen.
Der Ehevertrag
Ein Ehevertrag regelt Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt individuell. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und gibt beiden Partnern Sicherheit.
Besonders bei Unternehmern, großen Vermögensunterschieden oder internationalen Ehen ist ein Ehevertrag sinnvoll. Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten und achten darauf, dass der Vertrag einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Das Scheidungsverfahren
Eine Scheidung setzt grundsätzlich ein Trennungsjahr voraus. In Härtefällen kann die Ehe auch früher geschieden werden. Der Scheidungsantrag wird über einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht.
Im Scheidungsverfahren werden automatisch der Versorgungsausgleich und auf Antrag Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht geregelt. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt — von der Antragstellung bis zum Scheidungstermin.
Trennungsunterhalt
Ab dem Zeitpunkt der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Voraussetzung ist, dass der andere Partner leistungsfähig ist und ein Einkommensunterschied besteht.
Der Anspruch besteht bis zur Rechtskraft der Scheidung. Auf Trennungsunterhalt kann — anders als auf nachehelichen Unterhalt — nicht verzichtet werden. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn durch.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen — etwa wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit.
Der nacheheliche Unterhalt ist zeitlich befristet und kann der Höhe nach begrenzt werden. Entscheidend sind die ehelichen Lebensverhältnisse und die Eigenverantwortung nach der Ehe. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten.
Kindesunterhalt
Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Der Mindestunterhalt ist gesetzlich festgelegt. Bei höheren Einkommen oder besonderen Bedarfen (z.B. Kita, Nachhilfe) kann der Unterhalt höher ausfallen. Wir berechnen den konkreten Anspruch und helfen bei der Durchsetzung.
Zugewinnausgleich
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Wer mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.
Die Berechnung erfordert eine genaue Vermögensaufstellung zum Zeitpunkt der Heirat und der Zustellung des Scheidungsantrags. Wir sorgen für eine korrekte Bewertung — auch bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Erbschaften.
Elterliche Sorge
Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Bei Konflikten kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.
Das Gericht entscheidet stets nach dem Kindeswohl. Wir beraten Sie zu Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge und der schulischen Angelegenheiten — und vertreten Ihre Interessen vor dem Familiengericht.
Umgangsrecht
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen — und umgekehrt. Der Umfang richtet sich nach dem Alter des Kindes und den konkreten Umständen.
Bei Streitigkeiten über den Umgang kann das Familiengericht eine Umgangsregelung treffen. Auch Großeltern und enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben. Wir finden eine Lösung, die dem Wohl des Kindes dient.
Versorgungsausgleich
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig aufgeteilt. Betroffen sind gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester-Rente und private Altersvorsorge.
Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt. In einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann er modifiziert oder ausgeschlossen werden. Wir beraten Sie zu den Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Digitale Erstberatung
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls, ohne Anfahrt.
- Termin oft innerhalb von 48 h
- Dokumente vorab hochladen
- Keine Anfahrt nötig
- Bundesweit verfügbar
Beratung vor Ort
Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in der Ziegelstraße 43 — für ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrer Fachanwältin.
- Persönliches Gespräch
- Alle Unterlagen direkt dabei
- Zentral in Göppingen
Schriftliche Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
- Formular oder E-Mail
- Dokumente hochladen
- Antwort in 24h

Martina Hauptmann-Uhl
RAin Hauptmann-Uhl verbindet langjährige Erfahrung im Familien- und Erbrecht mit Einfühlungsvermögen und juristischer Präzision. Sie begleitet Mandanten durch schwierige Lebenssituationen — von der Scheidung über Unterhalts- und Sorgerechtsfragen bis zur Vermögensauseinandersetzung.

Regine Repky
RAin Repky bringt als Fachanwältin für Steuerrecht und Familienrecht eine besonders wertvolle Doppelkompetenz mit. Sie berät bei Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vermögensauseinandersetzungen — immer auch mit Blick auf die steuerlichen Auswirkungen.
Fragen zum Familienrecht.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Nach dem Trennungsjahr wird der Scheidungsantrag über einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht. In einem Scheidungstermin werden die Scheidung ausgesprochen und der Versorgungsausgleich geregelt. In der Regel dauert das Verfahren 4 bis 12 Monate ab Antragstellung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es oft schneller.
Brauche ich für die Scheidung einen eigenen Anwalt?
Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, um den Scheidungsantrag einzureichen. Der andere Ehepartner kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Wir empfehlen jedoch dringend eine eigene anwaltliche Beratung, sobald Streitpunkte zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen bestehen.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Unterhaltsberechnung basiert auf den Einkommensverhältnissen beider Partner. Beim Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich. Beim Ehegattenunterhalt werden die ehelichen Lebensverhältnisse, Erwerbsobliegenheiten und Betreuungsleistungen berücksichtigt. Wir berechnen Ihren konkreten Anspruch und prüfen Möglichkeiten der Anpassung.
Was kostet eine familienrechtliche Beratung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Verfahrenswert. Gerne besprechen wir die voraussichtlichen Kosten in einem Erstgespräch. Wir prüfen auch, ob Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt — diese deckt die Anwalts- und Gerichtskosten bei geringem Einkommen.
Können wir uns außergerichtlich einigen?
Ja — und das empfehlen wir in vielen Fällen. Eine außergerichtliche Einigung ist in der Regel schneller, kostengünstiger und schont die Beziehung zwischen den Beteiligten. Besonders bei Kindern ist eine einvernehmliche Lösung oft der beste Weg. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen und erstellen rechtssichere Vereinbarungen.

