Arbeitsrecht. Für beide Seiten.

Kompetente Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Göppingen — von der Vertragsgestaltung über Kündigungsschutz bis zur Abfindungsverhandlung.

Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder Arbeitnehmerschutz — unsere Kanzlei in Göppingen vertritt Ihre Interessen kompetent und engagiert.

Kündigungsschutz & Abfindung

Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Sie bei Kündigungsschutzklagen — mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder einer angemessenen Abfindung.

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Verträge & Zeugnisse

Von der Erstellung bis zur Prüfung — wir sorgen für rechtssichere Arbeitsverträge und faire Arbeitszeugnisse.

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Arbeitnehmerschutz

Wir setzen Ihre Rechte als Arbeitnehmer durch — bei Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung und mehr.

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Arbeitgeberberatung

Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen — von der Einstellung über Abmahnungen bis zur Kündigung.

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Lohn & Vergütung

Durchsetzung von Lohnansprüchen, Mindestlohn und Überstundenvergütung — mit eigenem Lohnbüro und Steuerberatung vor Ort.

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Behörden & Verfahren

Vertretung vor Arbeitsgerichten, dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit — wir begleiten Sie durch jedes Verfahren.

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Wichtige Themen im Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Ziel ist festzustellen, ob die Kündigung unwirksam ist — bei Erfolg besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort.

Ist eine Fortsetzung für eine Seite unzumutbar, kann das Gericht auf Antrag das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auflösen — Faustregel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Unser Team in Göppingen prüft Ihre Kündigung und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Besonderer Schutz des Arbeitnehmers

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer in vielen Situationen besonders. Wir beraten und vertreten Sie bei ungerechter Behandlung, Nichtanerkennung oder Nichtauszahlung von Überstunden, Fragen zu Urlaub und Versetzung sowie bei Streitigkeiten mit der Agentur für Arbeit und Sperrzeiten.

Für Schwerbehinderte begleiten wir Verfahren vor dem Integrationsamt. Bei Kündigungen prüfen wir die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats. Unsere Kanzlei verfügt zudem über ein eigenes Lohnbüro und Steuerberatung für eine ganzheitliche Unterstützung.

Mutterschutz & Elternzeit

Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist grundsätzlich unzulässig. Die Schwangerschaft muss zum Kündigungszeitpunkt bestehen und dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung angezeigt werden.

Eine Beendigung aus anderen Gründen — etwa durch Anfechtung oder Auslaufen einer Befristung — bleibt möglich. Während der Elternzeit besteht ebenfalls besonderer Kündigungsschutz. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und vertreten Sie bei Verstößen des Arbeitgebers.

Anfechtung von Arbeitsverträgen

Eine Schwangerschaft führt niemals zur Anfechtung eines Arbeitsvertrags. Wahrheitswidrige Antworten im Bewerbungsgespräch sind nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Frage hatte — diskriminierende Fragen ohne Sachbezug sind nicht zulässig.

Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen von Tatsachen setzt die Verletzung einer Aufklärungspflicht voraus. Wir prüfen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Ein befristeter Arbeitsvertrag benötigt grundsätzlich einen sachlichen Grund. Ohne Sachgrund ist eine Befristung nur bei einer Erstbeschäftigung und für maximal 2 Jahre zulässig — innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängerbar.

Wir prüfen, ob Ihre Befristung rechtmäßig ist und beraten zu Ihren Möglichkeiten — inklusive der Option einer Entfristungsklage.

Urlaubsanspruch & Abgeltung

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche). Der volle Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten.

Eine finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich — nicht während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.

Lohnanspruch & Vergütung

Ihr Lohn ist grundsätzlich frei verhandelbar, muss jedoch den gesetzlichen Mindestlohn erreichen. Tarifvertragliche Regelungen dürfen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Bei Betriebsstörungen bleibt der Lohnanspruch bestehen — Ausnahme: Arbeitskampfmaßnahmen (Streik). Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Innerbetrieblicher Schadensausgleich

Arbeitnehmer haften für Schäden bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten nur eingeschränkt. Der Verschuldensgrad ist maßgeblich — bei leichter Fahrlässigkeit tragen Sie in der Regel keine Haftung.

Wir prüfen Schadensersatzforderungen Ihres Arbeitgebers und verteidigen Ihre Rechte.

Weiterbeschäftigungsanspruch

Hat der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß widersprochen, besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.

Dies gilt nur bei ordentlichen Kündigungen und setzt eine korrekte Betriebsratsanhörung voraus. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen.

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RA Klaus Uhl — Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kanzlei Hauptmann-Uhl in Göppingen
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Klaus Uhl

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt seit 1988 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001. Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen für kollektives Arbeitsrecht.

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