
Arbeitsrecht. Für beide Seiten.
Kompetente Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Göppingen — von der Vertragsgestaltung über Kündigungsschutz bis zur Abfindungsverhandlung.
Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder Arbeitnehmerschutz — unsere Kanzlei in Göppingen vertritt Ihre Interessen kompetent und engagiert.
Kündigungsschutz & Abfindung
Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Sie bei Kündigungsschutzklagen — mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder einer angemessenen Abfindung.
Mehr erfahrenVerträge & Zeugnisse
Von der Erstellung bis zur Prüfung — wir sorgen für rechtssichere Arbeitsverträge und faire Arbeitszeugnisse.
Mehr erfahrenArbeitnehmerschutz
Wir setzen Ihre Rechte als Arbeitnehmer durch — bei Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung und mehr.
Mehr erfahrenArbeitgeberberatung
Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen — von der Einstellung über Abmahnungen bis zur Kündigung.
Mehr erfahrenLohn & Vergütung
Durchsetzung von Lohnansprüchen, Mindestlohn und Überstundenvergütung — mit eigenem Lohnbüro und Steuerberatung vor Ort.
Mehr erfahrenBehörden & Verfahren
Vertretung vor Arbeitsgerichten, dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit — wir begleiten Sie durch jedes Verfahren.
Mehr erfahrenWichtige Themen im Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Ziel ist festzustellen, ob die Kündigung unwirksam ist — bei Erfolg besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort.
Ist eine Fortsetzung für eine Seite unzumutbar, kann das Gericht auf Antrag das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auflösen — Faustregel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Unser Team in Göppingen prüft Ihre Kündigung und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Besonderer Schutz des Arbeitnehmers
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer in vielen Situationen besonders. Wir beraten und vertreten Sie bei ungerechter Behandlung, Nichtanerkennung oder Nichtauszahlung von Überstunden, Fragen zu Urlaub und Versetzung sowie bei Streitigkeiten mit der Agentur für Arbeit und Sperrzeiten.
Für Schwerbehinderte begleiten wir Verfahren vor dem Integrationsamt. Bei Kündigungen prüfen wir die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats. Unsere Kanzlei verfügt zudem über ein eigenes Lohnbüro und Steuerberatung für eine ganzheitliche Unterstützung.
Mutterschutz & Elternzeit
Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist grundsätzlich unzulässig. Die Schwangerschaft muss zum Kündigungszeitpunkt bestehen und dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung angezeigt werden.
Eine Beendigung aus anderen Gründen — etwa durch Anfechtung oder Auslaufen einer Befristung — bleibt möglich. Während der Elternzeit besteht ebenfalls besonderer Kündigungsschutz. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und vertreten Sie bei Verstößen des Arbeitgebers.
Anfechtung von Arbeitsverträgen
Eine Schwangerschaft führt niemals zur Anfechtung eines Arbeitsvertrags. Wahrheitswidrige Antworten im Bewerbungsgespräch sind nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Frage hatte — diskriminierende Fragen ohne Sachbezug sind nicht zulässig.
Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen von Tatsachen setzt die Verletzung einer Aufklärungspflicht voraus. Wir prüfen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Ein befristeter Arbeitsvertrag benötigt grundsätzlich einen sachlichen Grund. Ohne Sachgrund ist eine Befristung nur bei einer Erstbeschäftigung und für maximal 2 Jahre zulässig — innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängerbar.
Wir prüfen, ob Ihre Befristung rechtmäßig ist und beraten zu Ihren Möglichkeiten — inklusive der Option einer Entfristungsklage.
Urlaubsanspruch & Abgeltung
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche). Der volle Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten.
Eine finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich — nicht während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.
Lohnanspruch & Vergütung
Ihr Lohn ist grundsätzlich frei verhandelbar, muss jedoch den gesetzlichen Mindestlohn erreichen. Tarifvertragliche Regelungen dürfen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Bei Betriebsstörungen bleibt der Lohnanspruch bestehen — Ausnahme: Arbeitskampfmaßnahmen (Streik). Wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Arbeitnehmer haften für Schäden bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten nur eingeschränkt. Der Verschuldensgrad ist maßgeblich — bei leichter Fahrlässigkeit tragen Sie in der Regel keine Haftung.
Wir prüfen Schadensersatzforderungen Ihres Arbeitgebers und verteidigen Ihre Rechte.
Weiterbeschäftigungsanspruch
Hat der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß widersprochen, besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.
Dies gilt nur bei ordentlichen Kündigungen und setzt eine korrekte Betriebsratsanhörung voraus. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen.
Ihr Ansprechpartner
Fragen zum Arbeitsrecht.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Was tun bei einer Kündigung?
Prüfen Sie die Kündigung sofort auf Formfehler. Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang. Lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten, um Ihre Rechte zu sichern — ob Kündigungsschutzklage oder Abfindungsverhandlung.
Was kostet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir beraten Sie im Erstgespräch transparent zu den anfallenden Gebühren.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder Aufhebungsverträgen verhandelt. Die Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsgeschick ab.
Wann ist eine Befristung unwirksam?
Eine Befristung benötigt grundsätzlich einen sachlichen Grund. Ohne Sachgrund ist sie nur bei einer Erstbeschäftigung und maximal für zwei Jahre zulässig. Wir prüfen, ob eine Entfristungsklage sinnvoll ist.
Beraten Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ja. Rechtsanwalt Klaus Uhl vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und berät Gemeinden in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten — praxisnah, strategisch und auf Augenhöhe.



