
Kündigung erhalten? Wir klagen für Sie.
Die Frist läuft: Nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage erheben. Wir prüfen Ihre Chancen und handeln sofort.
Ihre Rechte bei einer Kündigung.
Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder Arbeitnehmerschutz — unsere Kanzlei in Göppingen vertritt Ihre Interessen kompetent und engagiert.
Kündigungsschutzklage
Wir erheben fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht und prüfen Ihre Kündigung auf formelle und materielle Fehler.
Details zur KlageAbfindungsverhandlung
In vielen Fällen endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich und einer Abfindung — wir verhandeln das Optimum für Sie.
Mehr zur AbfindungBetriebsbedingte Kündigung
Sozialauswahl, Interessenausgleich, Namensliste — wir prüfen, ob die betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig ist.
Mehr erfahrenVerhaltensbedingte Kündigung
Abmahnung erforderlich? Kündigungsgrund berechtigt? Wir prüfen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung.
Mehr erfahrenPersonenbedingte Kündigung
Krankheit, Leistungsmängel, fehlende Eignung — nicht jede personenbedingte Kündigung hält einer Prüfung stand.
Mehr erfahrenÄnderungskündigung
Neue Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt annehmen oder klagen? Wir beraten Sie zur optimalen Strategie.
Mehr erfahrenWichtiges zur Kündigungsschutzklage.
Das Arbeitsrecht ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.
Die 3-Wochen-Frist
Die wichtigste Frist im Kündigungsschutzrecht: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingehen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz aller Sorgfalt an der fristgerechten Klageerhebung gehindert war.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Der Arbeitgeber muss dann einen der drei gesetzlichen Kündigungsgründe nachweisen: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen erweiterten Schutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Elternzeitler und Auszubildende. Eine Kündigung dieser Personen bedarf oft der Zustimmung einer Behörde (z.B. Integrationsamt) und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Abfindung — Anspruch & Höhe
Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen (§ 1a KSchG). In der Praxis werden Abfindungen überwiegend im Vergleich ausgehandelt. Als Faustregel gilt: ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten der Klage, der Betriebszugehörigkeit und dem Verhandlungsgeschick ab.
Ablauf des Verfahrens
Nach Klageerhebung findet innerhalb von 2–3 Wochen eine Güteverhandlung statt. Hier wird oft ein Vergleich geschlossen. Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin (2–6 Monate später). Im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — auch wenn sie gewinnt.
Weiterbeschäftigungsanspruch
Während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Insbesondere wenn das Arbeitsgericht in erster Instanz die Kündigung für unwirksam erklärt hat, kann der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet sein.
Freistellung & Lohn
Werden Sie nach der Kündigung freigestellt, haben Sie grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Ihr volles Gehalt — einschließlich variabler Vergütungsbestandteile. Eine einseitige Freistellung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Achten Sie auf eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes.
Zeugnis & Referenz
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandeln wir auch über Ihr Arbeitszeugnis. Eine wohlwollende Beurteilung und die richtige Zeugnissprache können für Ihre berufliche Zukunft entscheidend sein. Wir stellen sicher, dass Ihr Zeugnis keine versteckten negativen Formulierungen enthält.
Kosten & Rechtsschutz
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert — in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in den meisten Fällen die Kosten. Ohne Versicherung beraten wir Sie transparent zu den anfallenden Gebühren und prüfen, ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Digitale Erstberatung
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls, ohne Anfahrt.
- Termin oft innerhalb von 48 h
- Dokumente vorab hochladen
- Keine Anfahrt nötig
- Bundesweit verfügbar
Beratung vor Ort
Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in der Ziegelstraße 43 — für ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrem Fachanwalt.
- Persönliches Gespräch
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Schriftliche Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
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Klaus Uhl
Rechtsanwalt · Fachanwalt für ArbeitsrechtMit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Klaus Uhl sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Kündigungsschutz und der Verhandlung von Abfindungen.
Fragen zur Kündigungsschutzklage.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Handeln Sie daher sofort und vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel 3 Bruttomonatsgehältern entspricht. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten — auch bei Gewinn. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Kosten. Wir beraten Sie transparent zu den anfallenden Gebühren.
Habe ich bei einer Kündigungsschutzklage Anspruch auf eine Abfindung?
Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird jedoch in rund 50% aller Kündigungsschutzklagen ein Vergleich mit Abfindungszahlung geschlossen. Die Höhe orientiert sich als Faustregel an einem halben bis ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

