
Kündigung erhalten? Jetzt handeln.
Nach Zugang einer Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist. Wir prüfen Ihre Kündigung, erheben fristgerecht Kündigungsschutzklage und verhandeln konsequent über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
Ihre Rechte bei einer Kündigung.
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung — unsere Kanzlei in Göppingen prüft Ihre Chancen, wahrt die 3-Wochen-Frist und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wir erheben fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht und prüfen Ihre Kündigung auf formelle und materielle Fehler.
Details zur KlageAbfindungsverhandlung
In vielen Fällen endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich und einer Abfindung — wir verhandeln konsequent für Sie.
Mehr zur AbfindungBetriebsbedingte Kündigung
Sozialauswahl, Interessenausgleich, Namensliste — wir prüfen, ob die betriebsbedingte Kündigung rechtlich angreifbar ist.
Mehr erfahrenVerhaltensbedingte Kündigung
Abmahnung erforderlich? Kündigungsgrund berechtigt? Wir prüfen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung.
Mehr erfahrenPersonenbedingte Kündigung
Krankheit, Leistungsmängel, fehlende Eignung — nicht jede personenbedingte Kündigung hält einer Prüfung stand.
Mehr erfahrenÄnderungskündigung
Neue Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt annehmen oder klagen? Wir beraten Sie zur optimalen Strategie.
Mehr erfahrenWichtiges zur Kündigungsschutzklage.
Nach Zugang einer Kündigung zählt jeder Tag. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Fristen, Schutzrechten, Abfindung und Ablauf des Verfahrens.
Die 3-Wochen-Frist
Die wichtigste Frist im Kündigungsschutzrecht: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen.
Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war. Wir prüfen Zugang, Form und Klagefrist kurzfristig und leiten die notwendigen Schritte ein.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmern, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
Dann braucht der Arbeitgeber einen wirksamen Kündigungsgrund — betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und ob Formfehler vorliegen.
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen erweiterten Schutz: etwa Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte in Elternzeit.
Hier gelten zusätzliche Hürden und oft behördliche Zustimmungserfordernisse. Wir klären, ob besonderer Kündigungsschutz besteht und wie er im Verfahren wirksam geltend gemacht wird.
Abfindung — Anspruch & Höhe
Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen, etwa unter den Voraussetzungen des § 1a KSchG. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Vergleich vereinbart.
Die Höhe hängt von Dauer der Beschäftigung, Prozessrisiko, Einkommen und Verhandlungssituation ab. Wir bewerten Ihre Position realistisch und verhandeln eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Ablauf des Verfahrens
Nach Klageerhebung findet meist innerhalb weniger Wochen eine Güteverhandlung statt. Dort wird häufig bereits über Weiterbeschäftigung, Beendigung und Abfindung gesprochen.
Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin. Wir bereiten Ihre Argumente, Unterlagen und Vergleichsstrategie sorgfältig vor.
Weiterbeschäftigungsanspruch
Während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestehen.
Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten möchten oder taktisch eine bessere Verhandlungsposition benötigen. Wir prüfen, ob und wie sich der Anspruch durchsetzen lässt.
Freistellung & Lohn
Werden Sie nach der Kündigung freigestellt, bestehen regelmäßig weiterhin Ansprüche auf Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Wir prüfen außerdem offene Ansprüche auf Restlohn, Überstunden, Urlaub und Urlaubsabgeltung und beziehen diese in Verhandlungen oder das gerichtliche Verfahren ein.
Zeugnis & Referenz
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandeln wir häufig auch über das Arbeitszeugnis. Eine wohlwollende, rechtssichere Formulierung kann für die weitere berufliche Zukunft entscheidend sein.
Wir achten auf vollständige Regelungen zu Zeugnis, Freistellung, Arbeitspapieren und Referenzen, damit der Abschluss wirklich tragfähig ist.
Kosten & Rechtsschutz
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert — in der Regel drei Bruttomonatsgehälter für den Kündigungsantrag.
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Wir klären frühzeitig Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe und Kostenrisiken, damit Sie sicher entscheiden können.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Digitale Erstberatung
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls, ohne Anfahrt.
- Termin oft innerhalb von 48 h
- Dokumente vorab hochladen
- Keine Anfahrt nötig
- Bundesweit verfügbar
Beratung vor Ort
Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in der Ziegelstraße 43 — für ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrer Fachanwältin.
- Persönliches Gespräch
- Alle Unterlagen direkt dabei
- Zentral in Göppingen
Schriftliche Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
- Formular oder E-Mail
- Dokumente hochladen
- Antwort in 24h
Ihr Fachanwalt für Kündigungsschutzklagen.
Der Ansprechpartner wird dynamisch aus dem Anwalt-Profil ausgespielt — inklusive Portrait, Rolle, Kurzprofil und Kontaktdaten.

Klaus Uhl
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt seit 1988 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001. Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen für kollektives Arbeitsrecht.
Fragen zur Kündigungsschutzklage.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigungsschutzklage?
Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — auch wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Prüfung lohnt sich fast immer, wenn Zweifel an Kündigungsgrund, Frist, Anhörung des Betriebsrats oder Sozialauswahl bestehen. Ziel kann die Weiterbeschäftigung, eine bessere Abfindung oder ein rechtssicherer Vergleich sein.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis endet eine Kündigungsschutzklage aber häufig mit einem Vergleich und einer Abfindung, wenn rechtliche Risiken für den Arbeitgeber bestehen.
Was passiert nach Einreichung der Klage?
Nach Klageeinreichung bestimmt das Arbeitsgericht meist kurzfristig einen Gütetermin. Dort wird geprüft, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, folgt ein weiterer Kammertermin.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Viele Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Kündigungsschutzklage nach Deckungszusage. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.

