Familienrecht in Göppingen.

Einfühlsame und kompetente Beratung bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung — Ihre Fachanwältinnen in Göppingen begleiten Sie durch schwierige Zeiten.

Beratung in allen familienrechtlichen Fragen.

Ob Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht — unsere Kanzlei in Göppingen begleitet Sie einfühlsam und kompetent durch jede familienrechtliche Situation.

Ehevertrag

Güterstand, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt und erbrechtliche Bestimmungen — individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.

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Scheidung

Begleitung durch das Trennungsverfahren — von der Antragstellung über das Trennungsjahr bis zum Scheidungstermin.

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Unterhalt

Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt — wir sichern Ihre berechtigten Ansprüche.

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Vermögensauseinandersetzung

Zugewinnausgleich und Scheidungsfolgenvereinbarungen — für eine faire Aufteilung Ihres gemeinsamen Vermögens.

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Kindschaftsrecht

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgangsrecht — immer mit dem Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

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Einvernehmliche Lösungen

Außergerichtliche Einigung und Mediation — kostengünstiger, schneller und oft besser für alle Beteiligten.

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Wichtige Themen im Familienrecht.

Das Familienrecht berührt die persönlichsten Lebensbereiche. Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen, die uns Mandanten in Göppingen stellen.

Der Ehevertrag

Ein Ehevertrag regelt Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt individuell. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und gibt beiden Partnern Sicherheit.

Besonders bei Unternehmern, großen Vermögensunterschieden oder internationalen Ehen ist ein Ehevertrag sinnvoll. Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten und achten darauf, dass der Vertrag einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Das Scheidungsverfahren

Eine Scheidung setzt grundsätzlich ein Trennungsjahr voraus. In Härtefällen kann die Ehe auch früher geschieden werden. Der Scheidungsantrag wird über einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht.

Im Scheidungsverfahren werden automatisch der Versorgungsausgleich und auf Antrag Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht geregelt. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt — von der Antragstellung bis zum Scheidungstermin.

Trennungsunterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Voraussetzung ist, dass der andere Partner leistungsfähig ist und ein Einkommensunterschied besteht.

Der Anspruch besteht bis zur Rechtskraft der Scheidung. Auf Trennungsunterhalt kann — anders als auf nachehelichen Unterhalt — nicht verzichtet werden. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn durch.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen — etwa wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit.

Der nacheheliche Unterhalt ist zeitlich befristet und kann der Höhe nach begrenzt werden. Entscheidend sind die ehelichen Lebensverhältnisse und die Eigenverantwortung nach der Ehe. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten.

Kindesunterhalt

Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Der Mindestunterhalt ist gesetzlich festgelegt. Bei höheren Einkommen oder besonderen Bedarfen (z.B. Kita, Nachhilfe) kann der Unterhalt höher ausfallen. Wir berechnen den konkreten Anspruch und helfen bei der Durchsetzung.

Zugewinnausgleich

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Wer mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.

Die Berechnung erfordert eine genaue Vermögensaufstellung zum Zeitpunkt der Heirat und der Zustellung des Scheidungsantrags. Wir sorgen für eine korrekte Bewertung — auch bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Erbschaften.

Elterliche Sorge

Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Bei Konflikten kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.

Das Gericht entscheidet stets nach dem Kindeswohl. Wir beraten Sie zu Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge und der schulischen Angelegenheiten — und vertreten Ihre Interessen vor dem Familiengericht.

Umgangsrecht

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen — und umgekehrt. Der Umfang richtet sich nach dem Alter des Kindes und den konkreten Umständen.

Bei Streitigkeiten über den Umgang kann das Familiengericht eine Umgangsregelung treffen. Auch Großeltern und enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben. Wir finden eine Lösung, die dem Wohl des Kindes dient.

Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig aufgeteilt. Betroffen sind gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester-Rente und private Altersvorsorge.

Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt. In einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann er modifiziert oder ausgeschlossen werden. Wir beraten Sie zu den Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge.

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Martina Hauptmann-Uhl

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin seit 1987, Fachanwältin für Familienrecht seit 1997 und Fachanwältin für Erbrecht seit 2015. Seit 2017 in der DVEV-Testamentsvollstreckerliste geführt.

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Regine Repky

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Steuerrecht · Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin seit 2005, Fachanwältin für Steuerrecht seit 2011 und Fachanwältin für Familienrecht seit 2014. Seit 2013 in der Rechtsanwaltskanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen tätig.

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