
Erbrecht in Göppingen.
Fachanwältliche Beratung zu Testament, Pflichtteil, Nachlassplanung und Erbstreitigkeiten — wir begleiten Sie vorausschauend, klar und mit Blick auf familiäre wie steuerliche Folgen.
Unsere Leistungen im Erbrecht.
Ob Testament, Pflichtteil oder Nachlassverwaltung — unsere Kanzlei in Göppingen berät Sie kompetent und engagiert in allen erbrechtlichen Fragen.
Testament & Erbvertrag
Wir erstellen und prüfen Testamente und Erbverträge — rechtssicher und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.
Mehr erfahrenPflichtteil & Pflichtteilsergänzung
Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen — auch bei vorweggenommener Erbfolge.
Mehr erfahrenErbauseinandersetzung
Teilung des Nachlasses unter Miterben — von der einvernehmlichen Lösung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Mehr erfahrenVorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Rechtzeitig vorsorgen: Wir erstellen Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Mehr erfahrenErbschaftsteuer
Steuerliche Optimierung bei Erbschaft und Schenkung — in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung.
Mehr erfahrenNachlassverwaltung
Testamentsvollstreckung, Nachlassinsolvenz und Erbscheinverfahren — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Mehr erfahrenWichtige Themen im Erbrecht.
Das Erbrecht ist vielschichtig und erfordert eine sorgfältige Gestaltung. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.
Gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben zuerst, dann Eltern und Geschwister.
Häufig entstehen Erbengemeinschaften — oft mit erheblichem Konfliktpotential. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle.
Testamentsgestaltung
Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Für komplexere Regelungen empfehlen wir ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag.
Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung — auch zu Berliner Testament und Vor-/Nacherbschaft.
Pflichtteilsrecht
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht enterbten Kindern, Ehegatten und Eltern zu.
Der Anspruch ist ein reiner Geldanspruch und wird sofort mit dem Erbfall fällig. Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod.
Erbausschlagung
Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
Sie kann sinnvoll sein bei überschuldetem Nachlass oder unerwünschten Erbengemeinschaften. Die Frist ist kurz — handeln Sie schnell.
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch bei mehreren Erben. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.
Wir beraten zur Teilungsvereinbarung, Erbauseinandersetzungsklage und der Verwaltung des Nachlasses.
Vorsorge
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest. Beide Dokumente sollten regelmäßig aktualisiert werden.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €.
Durch geschickte Gestaltung, etwa Schenkungen zu Lebzeiten oder ein passend gestaltetes Berliner Testament, lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren.
Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass.
Dies ist besonders sinnvoll bei komplexen Vermögensverhältnissen, minderjährigen Erben oder zu erwartendem Streit unter den Erben.
Nachlassverwaltung
Testamentsvollstreckung, Nachlassinsolvenz und Erbscheinverfahren erfordern einen klaren Überblick über Rechte, Fristen und Pflichten.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der ersten Prüfung bis zur geordneten Abwicklung des Nachlasses.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Digitale Erstberatung
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls, ohne Anfahrt.
- Termin oft innerhalb von 48 h
- Dokumente vorab hochladen
- Keine Anfahrt nötig
- Bundesweit verfügbar
Beratung vor Ort
Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in der Ziegelstraße 43 — für ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrer Fachanwältin.
- Persönliches Gespräch
- Alle Unterlagen direkt dabei
- Zentral in Göppingen
Schriftliche Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
- Formular oder E-Mail
- Dokumente hochladen
- Antwort in 24h
Ihre Fachanwältin im Erbrecht.
Die Ansprechpartnerin wird dynamisch aus den Anwalt-Profilen ausgespielt — inklusive Portrait, Rolle, Kurzprofil und Kontaktdaten.

Martina Hauptmann-Uhl
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwältin seit 1987, Fachanwältin für Familienrecht seit 1997 und Fachanwältin für Erbrecht seit 2015. Seit 2017 in der DVEV-Testamentsvollstreckerliste geführt.
Fragen zum Erbrecht.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Wann sollte ich ein Testament erstellen lassen?
Ein Testament ist sinnvoll, sobald die gesetzliche Erbfolge nicht zu Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation passt. Das gilt besonders bei Immobilien, Patchwork-Familien, Unternehmensvermögen oder wenn einzelne Angehörige gezielt abgesichert werden sollen.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger, wenn sie enterbt wurden. Er besteht grundsätzlich als Geldanspruch und richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Wir prüfen Ansprüche und Abwehrmöglichkeiten.
Wie vermeide ich Streit unter Erben?
Klare Testamente, Erbverträge, Vollmachten und eine vorausschauende Nachlassplanung reduzieren Konflikte erheblich. Wir achten auf eindeutige Formulierungen und berücksichtigen auch steuerliche und familiäre Folgen.
Was tun bei einer Erbengemeinschaft?
In einer Erbengemeinschaft können wichtige Entscheidungen häufig nur gemeinsam getroffen werden. Wir unterstützen bei der Auseinandersetzung, Bewertung von Nachlassgegenständen, Auszahlung einzelner Erben und gerichtlichen Schritten.
Kann ich ein Testament anfechten?
Eine Anfechtung kommt etwa bei Irrtum, Drohung, Formfehlern oder Zweifeln an der Testierfähigkeit in Betracht. Entscheidend sind Fristen und Beweise. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich.

