Unfall, Bußgeld, Führerschein.

Wir unterstützen Sie nach Verkehrsunfällen, bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Ihre Ansprüche nach Unfall oder Bescheid.

Wir behalten Fristen, Versicherer und Beweise im Blick und setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch — vom ersten Schreiben bis zur Regulierung.

Unfallregulierung

Durchsetzung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Gutachterkosten und weiteren Unfallfolgen.

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Bußgeld & Fahrverbot

Prüfung von Messungen, Bescheiden, Punkten und Verteidigung gegen drohende Fahrverbote.

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Führerschein & Fahrerlaubnis

Beratung bei Fahrerlaubnisfragen, Entziehung, Wiedererteilung und behördlichen Verfahren.

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Schadenersatz & Schmerzensgeld

Wir beziffern Ansprüche nachvollziehbar und setzen berechtigte Forderungen gegenüber Versicherern durch.

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Versicherung & Regress

Unterstützung bei Streit mit Haftpflicht- oder Kaskoversicherern sowie bei Regressforderungen.

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Schnelle Ersteinschätzung

Wir prüfen Fristen, Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte — strukturiert und verständlich.

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Wichtige Themen im Verkehrsrecht.

Nach einem Unfall oder Bescheid zählt eine schnelle und saubere Einordnung. Hier finden Sie zentrale Fragen, die wir für Mandanten im Verkehrsrecht klären.

Verhalten nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern und Beweise dokumentieren. Fotos, Zeugen und ein vollständiger Unfallbericht helfen später bei der Regulierung.

Wir übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und achten darauf, dass Ansprüche vollständig und fristgerecht geltend gemacht werden.

Unfallregulierung

Zur Unfallregulierung gehören Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Schadensermittlung.

Wir prüfen die Abrechnung der Versicherung und setzen berechtigte Positionen konsequent durch.

Schadenersatz

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Dazu zählen Sachschäden, Folgekosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen.

Wir beziffern Ihre Ansprüche und wehren unberechtigte Kürzungen ab.

Schmerzensgeld

Bei Verletzungen kommt zusätzlich Schmerzensgeld in Betracht. Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Folgen der Verletzung sowie nach vergleichbaren Entscheidungen.

Eine sorgfältige ärztliche Dokumentation ist wichtig. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung gegenüber Versicherern.

Mietwagen & Nutzungsausfall

Kann Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden, kommen Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Versicherer kürzen diese Positionen häufig.

Wir prüfen, welche Kosten ersatzfähig sind und welche Nachweise erforderlich sind.

Gutachterkosten

Bei größeren Schäden darf regelmäßig ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Die Gutachterkosten gehören bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden.

Wir achten darauf, dass die Schadenhöhe belastbar festgestellt und gegenüber der Versicherung berücksichtigt wird.

Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheide enthalten kurze Fristen. Ein Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Messfehler, formale Fehler oder unklare Fahrereigenschaft können relevant sein.

Wir prüfen Akte, Messung und Folgen wie Punkte oder Fahrverbot und beraten zum sinnvollen Vorgehen.

Fahrverbot & Punkte

Ein Fahrverbot oder neue Punkte in Flensburg können beruflich und privat erhebliche Folgen haben. Ob sich eine Verteidigung lohnt, hängt von Messung, Vorbelastungen und Einzelfall ab.

Wir bewerten die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Bußgeldverfahren.

Führerschein & Fahrerlaubnis

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung oder behördlichen Auflagen ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Oft müssen Fristen, Nachweise und medizinisch-psychologische Fragen geklärt werden.

Wir begleiten Sie gegenüber Behörden und Gerichten und behalten die nächsten Schritte im Blick.

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Regine Repky wird dynamisch aus dem Anwalt-Profil ausgespielt — inklusive Portrait, Rolle, Kurzprofil und Kontaktdaten.

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Regine Repky

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Steuerrecht · Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin seit 2005, Fachanwältin für Steuerrecht seit 2011 und Fachanwältin für Familienrecht seit 2014. Seit 2013 in der Rechtsanwaltskanzlei Hauptmann-Uhl & Kollegen tätig.

Profil ansehenBeratung buchen+49 (0) 7161 97814-43

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