
Verkehrsrecht. Auf Ihrer Seite.
Unfall, Bußgeld oder Fahrverbot? Wir vertreten Ihre Interessen — schnell, entschlossen und mit Erfahrung in allen verkehrsrechtlichen Fragen.
Kompetente Vertretung im Verkehrsrecht.
Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder Arbeitnehmerschutz — unsere Kanzlei in Göppingen vertritt Ihre Interessen kompetent und engagiert.
Unfallregulierung
Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall — wir setzen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall umfassend durch.
Mehr erfahrenBußgeldverfahren
Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Handyverstoß — wir prüfen den Bußgeldbescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein.
Mehr erfahrenFahrverbot & Führerschein
Fahrverbot vermeiden oder Vollstreckung verschieben — wir prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr erfahrenSchadensersatz & Schmerzensgeld
Wir berechnen und fordern Ihren vollständigen Schadensersatz ein — inklusive Gutachterkosten, Mietwagen und Wertminderung.
Mehr erfahrenVersicherungsrecht
Wenn die Versicherung nicht zahlt — wir setzen Ihre Ansprüche gegen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen durch.
Mehr erfahrenFahrzeugkauf & Mängel
Mangelhaftes Fahrzeug, Rücktritt vom Kaufvertrag, Garantiefälle — wir beraten Sie zu Ihren Rechten.
Mehr erfahrenWichtige Themen im Verkehrsrecht.
Das Arbeitsrecht ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen, mit denen Mandanten in Göppingen zu uns kommen.
Unfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfangreiche Ansprüche: Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagen und merkantile Wertminderung. Wir setzen Ihre Ansprüche direkt gegen die Versicherung des Unfallgegners durch — ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid muss formell und inhaltlich korrekt sein. Häufige Angriffspunkte: fehlerhafte Messung, unzureichende Beschilderung, nicht geeichte Geräte oder Zustellungsfehler. Gegen den Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot dauert in der Regel 1 bis 3 Monate. In vielen Fällen kann es in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden — insbesondere wenn der Führerschein beruflich zwingend benötigt wird. Zudem kann der Antritt des Fahrverbots bis zu 4 Monate aufgeschoben werden.
Alkohol & Drogen im Verkehr
Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot, ab 1,1 Promille ist der Führerschein regelmäßig weg. Bei Drogenfahrten reicht der bloße Nachweis von THC im Blut. Wir prüfen die Verwertbarkeit der Blutprobe und die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen.
MPU-Vorbereitung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist kein unüberwindbares Hindernis. Wir beraten Sie zur Vorbereitung, prüfen die Anordnung auf Rechtmäßigkeit und helfen bei der Auswahl einer geeigneten Begutachtungsstelle. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Bestehensquote erheblich.
Unfallflucht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist eine Straftat — auch bei Bagatellschäden. Die Folgen reichen von Geldstrafe über Fahrverbot bis zum Führerscheinentzug. Zudem kann die eigene Kaskoversicherung leistungsfrei werden. Handeln Sie sofort und melden Sie den Unfall nach.
Schadensersatzberechnung
Die vollständige Schadensregulierung umfasst: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Unkostenpauschale und ggf. Schmerzensgeld. Wir prüfen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ihnen mehr zusteht.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung reguliert eigene Schäden — bei Vollkasko auch selbstverschuldete. Achten Sie auf Obliegenheiten: Unfallmeldung innerhalb der Frist, Mitwirkungspflichten, keine Unfallflucht. Verstöße können zur Leistungskürzung oder -verweigerung führen.
Fahrzeugkauf & Gewährleistung
Beim Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs haben Sie Gewährleistungsrechte: Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung. Bei Gebrauchtwagen vom Händler gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr. Bei Privatverkäufern ist der Ausschluss grundsätzlich möglich. Wir prüfen Ihre Ansprüche.
Wie möchten Sie beraten werden?
Wählen Sie die Beratungsform, die am besten zu Ihrem Anliegen passt.
Digitale Erstberatung
Per Videokonferenz — laden Sie vorab Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls, ohne Anfahrt.
- Termin oft innerhalb von 48 h
- Dokumente vorab hochladen
- Keine Anfahrt nötig
- Bundesweit verfügbar
Beratung vor Ort
Kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in der Ziegelstraße 43 — für ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrem Fachanwalt.
- Persönliches Gespräch
- Alle Unterlagen direkt dabei
- Zentral in Göppingen
Schriftliche Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
- Formular oder E-Mail
- Dokumente hochladen
- Antwort in 24h

Regine Repky
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Steuerrecht und FamilienrechtRechtsanwältin Regine Repky berät Sie kompetent in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Ob Unfallregulierung, Bußgeldverfahren oder Fahrverbot — sie setzt Ihre Rechte konsequent durch und findet pragmatische Lösungen.
Fragen zum Verkehrsrecht.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick — für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns direkt.
Was soll ich nach einem Verkehrsunfall tun?
Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Kontakt- und Versicherungsdaten aus. Rufen Sie bei Personenschäden sofort die Polizei. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen — die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Ja, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen. Häufige Angriffspunkte sind fehlerhafte Messgeräte, mangelnde Beschilderung oder Verfahrensfehler. Wir prüfen Ihren Bescheid und schätzen die Erfolgsaussichten ein — in vielen Fällen lohnt sich der Einspruch.
Kann ich ein Fahrverbot vermeiden?
In bestimmten Fällen kann das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden — insbesondere bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein. Zudem kann der Antritt um bis zu 4 Monate verschoben werden. Wir prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten für Ihren konkreten Fall.

